Nun, wenn im Vertrag die Übergabe einer unbewohnten Wohnung vereinbart ist kann der Verkäufer auf Vertragserfüllung und/oder Schadensersatz wegen der Nichterfüllung in Anspruch genommen werden. Bei einem Nachweis des Vorsatzes kann womöglich sogar wegen Betruges geklagt werden. Was auf keinen Fall gilt ist der Schutz, der einem Mieter gegenüber gilt. Sollte der Verkäufer also noch in der Wohnung wohnen und nicht ausziehen wollen ist der Weg zum Anwalt absolut lohnend. Dieser wird auch gern ausführliche Rechtsauskünfte geben.
Hallo, ich habe eine Frage und hoffe, dass jemand mir diese beantworten kann. Wir kaufen eine Eigentumswohnung, die derzeitig vom Verkäufer bewohnt wird. Vereinbart im Kaufvertrag ist der Auszug des Verkäufers zum 30.6.04. Was geschieht, wenn der Verkäufer nicht fristgemäss räumt. Welche Rechte stehen uns zu? Kaufpreiszahlungtermin ist der 15.7., könnten wir dann ggf. die Zahlung verweigern? Vielen Dank für die Hilfe! MfG N.Schuil